„Wenn ich einen Sohn habe, so soll er etwas Prosaisches werden, Jurist oder Seeräuber“
Lord George Gordon Byron,
britischer Dichter, 1788–1824
Da wir in Bad Nauheim nicht an der Küste liegen und auf dem „Großen Teich“ im Kurpark lediglich gerudert oder Tretboot gefahren werden kann, kam der „Seeräuber“ für
mich nicht in Betracht ...... ;-)
Schon während meiner Oberstufenzeit habe ich gerne und ausgiebig diskutiert. Und festgestellt, dass dafür eine gefestigte Rechtsordnung notwendig ist. Durch mein
beginnendes politisches Engagement wurde mein Interesse für Rechtssätze, Verfassung und Kommunalrecht geweckt. Daher bin ich, nach abgeschlossener Banklehre und Bundeswehrzeit, leidenschaftlich
gerne Jurist geworden. Seit 1995 bin ich als Rechtsanwalt in Bad Nauheim zugelassen. Diese Zulassung ruhte während meiner Amtszeit als Erster Stadtrat, Stellv. Bürgermeister und Stadtkämmerer von
Bad Nauheim zwischen 2000 bis 2006.
Ich bin befugt und berechtigt, meine Mandanten vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland zu vertreten. Ich berate und vertrete meine Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Insbesondere arbeite ich darauf hin, Lösungen zu finden, die einerseits und zu allererst in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse sind, und andererseits das Ziel verfolgen, dass die Konfliktparteien wieder miteinander arbeiten können. Meine Mandanten bestehen aus mittelständischen und kommunalen Unternehmen, Kommunen, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben, Handwerkern und Privat-personen.
In jedem Fall setze ich mich mit meiner ganzen Energie für
Ihre Interessen ein.
Befindet sich ein Unternehmen vor, kurz vor oder bereits in einer existenziellen Krise, gilt es schnell, effektiv, effizient und überlegt zu handeln. In diesen schwierigen Situationen bieten wir Hilfe, Rat und Begleitung an.
Ich bin Ihr arbeitsrechtlicher Ansprechpartner, wenn es um Fragen, Probleme oder Fälle im Arbeitsrecht geht.
Bei mir finden Sie Rechtsberatung, Rechtssicherheit, Betreuung und Durchsetzung Ihrer Interessen in allen Bereichen des Privatrechts, in Ausnahmefällen auch im Strafrecht.